Müllgebührenerhöhung im Landkreis Regensburg unumgänglich

30. November 2023: 29.11.2023 Aufgrund des jahrelangen Defizits im Müllgebührenhaushalt sowie der aktuellen Preisentwicklungen und der Einbeziehung der Verbrennung von Siedlungsabfällen in den nationalen Emissionshandel ist es notwendig, die Müllgebühren ab dem 01.01.2024 anzuheben, um auch in den nächsten Jahren eine kostendeckende Abfallentsorgung zu garantieren

Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2023 mit diesem Thema befasst und dem Kreistag für dessen Sitzung am 11. Dezember 2023 einstimmig empfohlen, der Müllgebührenerhöhung ab 1. Januar 2024 zuzustimmen.

Die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung wurden zuletzt im Jahr 2020 – nach vorhergehender Kalkulation – unverändert festgesetzt. Da spätestens alle vier Jahre eine Kalkulation zu erfolgen hat, musste in diesem Jahr für den Landkreis Regensburg neu gerechnet werden. Die jetzt vorliegende Kalkulation umfasst den Zeitraum von 2024 bis 2027. Berücksichtigt wurden alle zu erwartenden Kosten und Erlöse, sowie das voraussichtliche Jahresergebnis für 2023. Zudem wird die bestehende Rücklage aus Gebührenüberdeckungen der Vorjahre abgeschmolzen.

Bei Beibehaltung der 14-tägigen Leerung errechnet sich so eine neue Gebühr von rund 2,08 Euro/Liter/Jahr. Im Vergleich zu der derzeitigen Gebühr von 1,56 Euro/Liter/Jahr entspricht dies einer prozentualen Steigerung von 33,33 Prozent. Für diesen signifikanten Anstieg der Gebühr ab dem 01.01.2024 gibt es verschiedene Ursachen:

Zum einen entstand schon in den letzten Jahren zum Ende des Haushaltsjahres meist ein Defizit im Müllgebührenhaushalt, das durch die vorhandenen Rücklagen ausgeglichen werden konnte. Dies hat die Rücklagen durch Gebührenüberdeckung stetig verringert, sodass die Gebühren nicht mehr stabil gehalten werden könnten. Zum anderen sind im Müllgebührenhaushalt aktuell in nahezu allen Bereichen enorme Preissteigerungen zu verzeichnen. Aufgrund einer Preisgleitklausel in vielen Verträgen des Landkreises sind die Auftragnehmer dazu berechtigt, jährlich eine Erhöhung der Preise zu fordern, wenn die Index-Werte des Statistischen Bundesamtes für Personal, Reparaturen sowie Energie gestiegen sind. Vor allem aufgrund der hohen Energiekosten werden die Preise ab 2024 in den Bereichen Restmüll, Altpapier, Altreifen sowie Bioabfall um etwa 25 Prozent, im Bereich Sperrmüll sogar um etwa 39 Prozent steigen. Zudem wird der nationale Emissionshandel ab 01.01.2024 durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz auf die Verbrennung von Siedlungsabfällen schrittweise ausgeweitet, da alle Müllverbrennungsanlagen fossiles CO2 freisetzen. Dies hat massive Auswirkungen auf das Entgelt, das alle Mitglieder des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Anlieferung von Abfällen bezahlen. Allein aufgrund der CO2 Abgabe werden im anstehenden Kalkulationszeitraum Mehrkosten in Höhe von etwa 5,5 Millionen Euro entstehen. Weiterhin wird das Grundstücksnutzungsentgelt, das den Gemeinden für die Benutzung der Flächen für die Wertstoffhöfe ausbezahlt wird, zweijährig nach dem vom Gutachterausschuss festgelegten Mittelwert für Wohnbauflächen angepasst. Dies hatte in den letzten Jahren stets eine Erhöhung der Kosten zwischen 17 und 32 Prozent zur Folge.

Die Müllgebühren wurden im Landkreis Regensburg zuletzt im Jahr 2001 mit der Umstellung von DM auf Euro verändert. Damals konnten die Müllgebühren aufgrund Überschüssen aus den Vorjahren sogar gesenkt werden. Zuletzt erhöht wurden die Müllgebühren im Landkreis Regensburg im Jahr 1998, die Müllgebühren wurden im Landkreis Regensburg also seit 25 Jahren nicht mehr erhöht. In der Müllgebühr ist die Abfuhr der Restmüllbehälter enthalten, die Entsorgung von Papier über die Papiertonne mit einem Volumen von 40 l pro gemeldeter Person auf dem anschlusspflichtigen Grundstück, die Nutzung der Wertstoffhöfe, die Abholung von Altreifen, Sperrmüll und Kühlgeräten, sowie die private Anlieferung von Grüngut auf den landkreiseigenen Kompostplätzen.  Jeder Gebührenschuldner erhält Anfang des Jahres (Januar/Februar 2024) einen neuen Gebührenbescheid durch den Zweckverband Realsteuerstelle Regensburg. Diesem Bescheid sind zudem neue Gebührenmarken für die angemeldeten Restmüll- und Altpapierbehältnisse beigefügt. Diese sind an den Behältnissen gut sichtbar anzubringen.

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